Es ist traurig, wenn ein Angehöriger stirbt. Noch trauriger wird es, wenn Angehörige auf ein ordentliches Begräbnis verzichten müssen. Beerdigungen zu Zeiten von Corona belasten dort, wo Begräbnis und Trauerzeremonie eigentlich Trost spenden sollten. Die Frage ist, wie gehen wir damit um?
Auch für Beerdigungen gelten Kontaktverbote
Trauer kennt keine Grenzen. Auch das Virus kennt keine Grenzen. Stehen Angehörige und Trauergäste am Grab zusammen, hätte das Virus leichtes Spiel. Da manche Beerdigungen regelrechte Großveranstaltungen darstellen, ist das Risiko groß, dass auch ein Infektionsträger dabei ist.
Deshalb sind Beerdigungen nur noch im allerengsten Angehörigenkreis erlaubt. Meist dürfen nur noch der Ehepartner, die Kinder und Enkelkinder am Grab Abschied nehmen. Allgemein scheint es so zu sein, dass allenfalls fünf Angehörige erlaubt ist. Freunde, Bekannte und Nachbarn müssen zu Hause bleiben. Allenfalls könnten sie in sicherer Entfernung und im gehörigen Abstand Beistand leisten. Wenn der Pastor die Trauerrede dann noch in einen Lautsprecher spricht, könnten die an der Friedhofsmauer stehenden Personen gleichfalls der Zeremonie beiwohnen.
Trauerfeiern finden überhaupt keine mehr statt, da die Friedhofshallen nicht mehr zugänglich sind. Der übliche Leichenschmaus nach der Beerdigung entfällt, da Restaurants geschlossen sind und die Angehörigen zu Hause keine Besucher empfangen dürfen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören. Gerade der vielerorts obligatorische Leichenschmaus bietet immer eine ideale Gelegenheit, dass sich entfernte Angehörige, Bekannte und Verwandte, oft nach vielen Jahren, wieder einmal sehen und austauschen. Wegen des Kontaktverbots ist diese Option tabu.
Sie können die Bestattung leider auch nicht aufschieben. Nach den Landesbestattungsgesetzen gelten Fristen, in denen eine verstorbene Person beerdigt werden muss. Meist werden Verstorbene in Deutschland binnen einer Woche bestattet.
Beerdigungen und Trauerzeremonien sind Rituale. Sie helfen, uns von einem Angehörigen zu verabschieden. Wir verstehen es als eine Selbstverständlichkeit und familiäre Pflicht, den Verstorbenen auf seinem letzten Gang zu begleiten. Wir zeigen unsere Anteilnahme und unsere Wertschätzung. Wir führen uns vor Augen, dass das Leben eines Menschen endgültig vorbei ist. Wir verabschieden uns und schaffen damit die Voraussetzung und Grundlage, dass wir künftig ohne den verstorbenen Angehörigen durchs Leben gehen müssen.
Ist ein geliebter Angehöriger verstorben, tut der Abschied am Grab unglaublich weh. Wollten wir den Schmerz vermeiden, könnten wir auf die Teilnahme an der Beerdigung an sich verzichten. Allerdings ist es wohl so, dass Menschen genau diese Erfahrung brauchen. Fehlt das Ritual, scheint es wesentlich schwieriger zu sein, sich im eigenen Leben zurechtzufinden.
Wie gehen wir mit unserer Trauer jetzt um?
Bleibt trauernden Angehörigen der Weg auf den Friedhof verwehrt, fehlt ein echter Abschied. Diejenigen, die als allerengste Angehörige noch auf den Friedhof dürfen, müssen auf das Mitgefühl und die Solidarität anderer Trauergäste verzichten. Gerade die Anteilnahme am Grab eröffnet entfernteren Angehörigen und Bekannten die Möglichkeit, den Kontakt zu den Angehörigen zu suchen und ihr Mitgefühl auszudrücken. Es schmerzt auf beiden Seiten, wenn Angehörige zu Hause bleiben müssen und sich ausgeschlossen fühlen.
Da auch die Trauerzeremonie in der Friedhofskapelle unterbleibt, fehlen tröstende Worte des Pastors und derjenigen, die sich berufen fühlen, dem Verstorbenen in einer Trauerrede die letzte Ehre zu erweisen. Für manche Angehörige ist auch die Trauermusik in der Friedhofskapelle eine Möglichkeit, Trost zu finden und sich auf den Weg zum Grab vorzubereiten.
Auch wenn diese Art der Bestattung pietätslos, irrational und unzumutbar erscheint, müssen wir irgendwie damit umgehen. Auf den üblichen Händedruck und die liebevolle Umarmung durch Angehörige können wir vielleicht noch verzichten. Aber auch auf die körperliche Anwesenheit Angehöriger vollständig verzichten zu müssen, ist sicherlich eine große Herausforderung. Die Anteilnahme am Telefon oder in einer Trauerkarte ist kaum ein wirklicher Ersatz. Insoweit müssten Sie froh sein, wenn wenigstens Ihre engsten Angehörigen an Ihrer Seite stehen und Sie sich gegenseitig zumindest ein wenig Trost spenden können.
Gehören Sie zu denjenigen, denen der Zutritt auf den Friedhof verwehrt bleibt, könnten Sie sich zum Zeitpunkt der Bestattung ein Foto der verstorbenen Person vor Augen halten und zumindest vor Ihrem geistigen Auge an der Beerdigung teilnehmen. Sofern in kleineren Orten die Kirchenglocken läuten, sollte die Verbindung auch akustisch bestehen. Ein Gebet kann helfen, die Trauer zu begleiten. Sofern der Pastor, wenn auch alleine, einen Trauergottesdienst abhält, könnte der Gottesdienst live übertragen oder aufgezeichnet und allen interessierten Angehörigen zugänglich gemacht werden. Auch der Abschied am Grab könnte gefilmt werden.
Die größte Hoffnung könnte aber darin bestehen, die Trauerfeier, wenn auch am geschlossenen Grab, nach dem Ende der Corona-Zeit zu wiederholen und alle Angehörigen dazu einzuladen. Auch wenn die Beerdigungszeremonie nicht das ist, was wir gewohnt sind und wünschen, könnte dieser Weg ein Weg sein, endgültig den Abschied zu vollziehen.
Ist die Urnenbestattung eine Alternative?
Möchten Sie auf die Anteilnahme Ihrer Angehörigen nicht verzichten, könnte die Bestattung in einer Urne eine Alternative darstellen. Eine Urne lässt sich eine Zeit lang aufbewahren. Dann könnte die Bestattung erfolgen, wenn die Corona-Krise der Vergangenheit angehört.
Um die Totenruhe zu wahren und zu würdigen, haben viele Friedhofsverwaltungen individuelle Fristen festgelegt, in denen spätestens die Urne beigesetzt werden muss. Einheitliche Regelungen gibt es nicht. Sie sollten sich also bei Ihrer Friedhofsverwaltung erkundigen, welche Fristen gelten. Angesichts der schwierigen Zeiten besteht sicherlich die Option, die Fristen angemessen zu verlängern.
Sie könnten auch die Option in Betracht ziehen, den Verstorbenen anonym beerdigen zu lassen. Auch dann könnten Sie einen Schlussstrich ziehen, wenn Sie wissen, dass der Verstorbene unter die Erde gebracht ist.
Letztlich ist es ihre Entscheidung, wie Sie mit einer Beerdigung zu Zeiten von Corona umgehen. Tradition ist das eine. Die derzeitige Wirklichkeit ist das andere.
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