Der Erblasser hatte in einem Testament 1965 verfügt, dass nach seinem Ableben sämtliche Anteile seiner Familie an dem Versicherungskonzern in einer Hand bleiben sollten und vermachte sie deshalb allein seinem Sohn. Zum Ausgleich sollte die jüngere Schwester finanziell entschädigt werden. Wie so oft, kam es zum Streit der Erben untereinander. Die Schwester war unzufrieden und verklagte 1983 ihren Bruder als Miterben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte nach 35 Jahren im Jahr 2018 das Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Danach wurde der Mehrheitsaktionär und heutige Vorsitzende der ARAG, Paul Otto Faßbender, verurteilt, seiner jüngeren Schwester zum Ausgleich für die Firmenanteile der Familie rund 3,5 Millionen Euro nebst Zinsen zu zahlen.
Die Moral von der Geschichte: Was nutzt eine Forderung, die sich nicht umgehend durchsetzen lässt? Wenn Sie 35 Jahre einkalkulieren, in denen Sie auf die Auszahlung Ihres Erbteils warten, haben Sie im ungünstigsten Fall vielleicht schon selber das Zeitliche gesegnet. Insoweit sollten Sie immer ernsthaft in Erwägung ziehen, auf Maximalforderungen zu verzichten und sich vielleicht mit einem geringeren Betrag zufrieden zu geben. Nur schnelles Geld ist gutes Geld.
Zur Info: ARAG steht für Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG. Der Konzern hat seinen Sitz im ARAG-Tower in Düsseldorf-Mörsenbroich. ARAG ist wohl der größte deutsche Versicherungskonzern im Familienbesitz. In 2017 wurden 6,9 Millionen Policen betreut. Der Konzern zählt zu den drei weltgrößten Rechtsschutzversicherern. Begründet wurde der Konzern 1935 als Deutsche Auto- Rechtsschutz-AG. Gründer war der Unternehmer und Rechtsanwalt Heinrich Faßbender.