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Gemeinsames Testament formsicher erstellen

 
 

Ehepaare erstellen oft ein gemeinsames Testament, damit derjenige Ehepartner, der den anderen überlebt, gegenüber anderen Erben vorrangig bedacht ist. Aktuell musste das Oberlandesgericht Düsseldorf darüber entscheiden, ob ein solches gemeinsam aufgesetztes Testament wirksam ist, wenn nicht beide Ehepartner mit Ort und Datum unterschrieben haben. Im zu entscheidenden Fall hatte die Ehefrau mit Ort und Datum unterschrieben, der Ehemann seine Unterschrift daneben gesetzt, ohne noch einmal separat Ort und Datum dabei anzugeben.  Als der Ehemann verstarb, wollte der Sohn mangels der separaten Orts- und Datumsangabe das Testament nicht akzeptieren, focht das Testament an und verlor. Das Gericht entschied, dass das Testament wirksam ist. Für die Wirksamkeit käme es alleine auf den gemeinsamen Willen der Eheleute an. Auch eine eventuell später gesetzte Unterschrift des einen Ehepartners brächte den gemeinsamen Willen durch die Unterzeichnung zum Ausdruck.