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Kryptowährung / Bitcoin vererben

 
 

Mit einem Testament stellen Sie nicht nur sicher, dass Ihr letzter Wille gewahrt wird, Sie schützen auch Ihr Vermögen und Ihre Liebsten. Dabei können Sie Verfügungen über Ihren gesamten Nachlass treffen. Dazu zählen sämtliche Vermögenswerte. Somit wirkt sich die Digitalisierung auch im Bereich des Erbrechts aus. Schließlich gibt es mittlerweile auch einige Vermögenswerte, die zum digitalen Nachlass zählen. Um all Ihre Vermögenswerte angemessen zu schützen, sollten Sie sich also vor Erstellung Ihres Testaments damit beschäftigen, wie Sie Ihren digitalen Nachlass handhaben können.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Der Begriff digitaler Nachlass bezieht sich auf alles Digitale, was Sie Ihren Erben hinterlassen. Neben Kryptowährungen zählen auch digitale Daten aus sozialen Netzwerken, wie Facebook, LinkedIn oder Instagram dazu. Umfasst werden außerdem Daten von Geräten wie Smartwatches, Handys und Tablets. Der digitale Nachlass geht wie üblich im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Aufgrund der Besonderheit, dass sie digital sind, müssen sie teilweise dennoch anders gehandhabt werden. So kann es für Erben schwieriger sein, einen Überblick zu gewinnen und sich Zugang zu den digitalen Vermögenswerten zu verschaffen.

Wie funktioniert Kryptowährung?

Es gibt unzählige verschiedene Kryptowährungen. Die erste Kryptowährung war der Bitcoin. Der Bitcoin zählt bis heute zu den bekanntesten Kryptowährungen. Diese Art von Währung wird allgemein als digitales Zahlungsmittel dargestellt. Sie kann jedoch nicht so wie übliche Währungen, wie etwa der Euro oder US-Dollar, für tägliche Einkäufe genutzt werden. Sie haben keinen greifbaren Gegenwert, da sie quasi aus dem „Nichts“ erschaffen werden. Ihr Gebrauchswert hängt allein davon ab, dass ein bestimmter Handelspartner sie als Zahlungsmittel akzeptiert. Im Gegensatz zu einer „Währung“ im Rechtssinne, wird Kryptowährung also nicht von einer Zentralbank herausgegeben.

In Deutschland wurde Kryptowährung von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht rechtlich bis 2019 als Rechnungseinheiten im Sinne des Kreditwesengesetzes eingeordnet. Damit war Kryptowährung eine nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lautende Werteinheit, die mit Devisen vergleichbar ist. Seit 2019 gelten Kryptowährungen als Kryptowerte. Sie werden als elektronische Werte definiert, die als private Tauschmittel oder als Finanzinstrumente zur Anlage dienen.

Technisch ist die Kryptowährung nicht zentral auf einem Server gespeichert. Sie befindet sich vielmehr in einer so genannten Blockchain und ist dezentral auf allen Rechnern dieser Blockchain gespeichert. Die genauen technischen Zusammenhänge sind sehr komplex und hängen auch davon ab, welche Art des Zugangs Sie für Ihre Kryptowährung verwenden. Denn für den Zugriff benötigt man einen Schlüssel, den so genannten Private-Key, für den der Nutzer ein digitales Portemonnaie, ein Wallet, vorhält. Ohne diesen Private-Key kann der Nutzer weder Münzen senden noch empfangen. Es gibt verschiedene Arten von Wallets. Bei Paper- und Software-Wallets kann der Nutzer direkt mit Hilfe des Papiers oder der Software auf die Währung zugreifen. Bei einem Online-Wallet benötigt der Nutzer hingegen Zugang zum Online-Anbieter, bei dem der Private-Key zentral gespeichert ist.

Wie sichere ich den Zugang für meine Erben?

Da sich bei der Kryptowährung alles digital abspielt, ist es wie auch bei Ihrem übrigen digitalen Nachlass wichtig, dass Ihre Erben überhaupt Kenntnis von den einzelnen Vermögenswerten haben. Hier bietet sich eine detaillierte Übersicht Ihres digitalen Nachlasses an, aus der hervorgeht, wo Sie welche Kryptowährung vorhalten. Natürlich sollte diese Übersicht vor Diebstahl und Missbrauch geschützt werden, damit sich niemand unbefugt Zugriff auf Ihr digitales Vermögen verschaffen kann. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Daten dagegen abzusichern. Es gibt auch verschiedene Services für digitale Tresore oder andere Anbieter, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben.

Die Kenntnis von der Kryptowährung allein reicht jedoch noch nicht aus. Aufgrund der besonderen Verschlüsselung benötigen Ihre Erben Zugang zu Wallet und Private-Key. Die Herausforderung liegt darin, den Erben den Zugang nach dem Erbfall zu ermöglichen, ohne einen Zugriff zu Lebzeiten von Dritten zu riskieren. Je nach Art Ihres Zugangs können andere Sicherheitsmaßnahmen geboten sein. Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Anwältin bzw. einem Anwalt mit Spezialisierung für Kryptowährung und digitalem Nachlass beraten, um alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen.

Wie regle ich Kryptowährung in meinem Testament?

Für die Gestaltung Ihres Testaments benötigen Sie in der Regel keine besondere Regelungsform für Kryptowährungen. Sie gehen wie alle anderen Vermögenswerte auf die Erben über. Es könnte von Vorteil sein, wenn Sie einen Erben wählen, der technikaffin ist und mit der Kryptowährung richtig umgehen kann. Sie können auch einen digitalen Nachlassverwalter bestimmen, der Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Vorgaben verwaltet. So könnte dieser Verwalter die Kryptowährung für die Erben weiter verwalten oder verkaufen und die Verkaufssumme den Erben auszahlen. Für Einzelfragen bedarf es auch hier weiterer Beratung.

Alles in allem

Da digitaler Nachlass nach dem Erbfall nur noch schwer zugänglich bis gar nicht mehr auffindbar ist, sollten Sie sich besonders sorgfältig mit diesem Thema auseinandersetzen. Insbesondere bei größeren Vermögenswerten in Kryptowährung sollten Sie sicherstellen, dass in Ihrem Testament alles geregelt ist und die Erben Zugriff auf die Kryptowährung haben.