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Organspende oder Organspendezwang? – Worüber diskutieren wir eigentlich?

 
 

Louis Washkansky war ein Pionier. Ihm wurde am 3. Dezember 1967 in Kapstadt unter Leitung von Dr. Christiaan Barnard erstmals das Herz eines fremden Menschen transplantiert. Die Nachricht von der erfolgreichen Transplantation war damals eine Sensation. Da sein Körper das fremde Organ abstieß, überlebte der Patient nur 18 Tage. Seither hat die Transplantationsmedizin und insbesondere die Weiterentwicklung der Immuntherapie zur Verringerung des Abstoßungsrisikos ungeheure Fortschritte erzielt.

Doch die Transplantationsmedizin hat zwei Gesichter. Der Patient, der eine Organspende empfängt, überlebt nur, wenn ein anderer Mensch stirbt und zuvor seine Bereitschaft erklärt hat, als Organspender zur Verfügung zu stehen. Da die Zahl der Organspender in Deutschland im Jahr 2017 einen neuen Tiefpunkt erreichte, während die Zahl der möglichen Organempfänger stetig steigt, stellt sich seither zunehmend die Frage, wie mehr Menschen von einer Organspende profitieren könnten.

Jens Spahn (CDU) setzt neue Impulse

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat jetzt vorgeschlagen, die Voraussetzungen für eine Organentnahme zu vereinfachen und die Organentnahme immer dann zu ermöglichen, wenn der Spender oder seine Angehörigen der Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mit dieser Widerspruchslösung hat Spahn eine kontroverse ethische Debatte ausgelöst. Die Meinungen stehen sich scheinbar unauflösbar gegenüber. Spahn hat bislang noch keinen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Vielmehr wollte er nur den Anstoß geben, die Thematik im Bundestag zu diskutieren. Ein eigener Entwurf wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit im Grabenkrieg der Gegner und Befürworter untergegangen. Die Diskussion dürfte unverzichtbar sein, da alle bisherigen Versuche der Politik, die sinkende Zahl der Organspender zu erhöhen, erfolglos geblieben sind. Ob die Widerspruchslösung der richtige Weg ist, erscheint fraglich.

Unterschied Entscheidungslösung / Widerspruchslösung

Derzeit ist die Rechtslage so, dass eine Organspende nur möglich ist, wenn der Spender in die Entnahme eingewilligt hat, sein Tod nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen (Hirntod) festgestellt ist, zwei speziell geschulte Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders festgestellt haben und der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird. Die Einwilligung zur Organspende wird meist in einem Organspendeausweis dokumentiert. Liegt keine schriftliche Erklärung vor, sind die nächsten Angehörigen zu befragen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten sich zur Frage der Organspende erklärt hat. Ist den Angehörigen dazu nichts bekannt, werden sie nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt und gebeten, in seinem Sinne zu entscheiden.

Da in Deutschland offensichtlich zu wenige Organe transplantiert werden, wird vermutet, dass im Hinblick auf die Organspende-Skandale der vergangenen Jahre zu wenig Bereitschaft besteht, sich als Organspender zur Verfügung stellen. Um diesem Umstand abzuhelfen, soll künftig jeder Bürger automatisch Spender sein, solange er oder seine Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen. Damit soll die Organspende zum Normalfall werden.

Worin liegen die Vorbehalte gegen eine Organspende?

Viele Menschen zögern, ihre Spendenbereitschaft schriftlich festzuhalten. Viele haben den Verdacht, dass mit Organen ein krimineller Handel betrieben wird oder haben das ungute Gefühl, dass zahlungskräftige Patienten bei der Vergabe von Organen bevorzugt werden oder dass man als möglicher Spender keine optimale medizinische Behandlung mehr erhält und zu früh für tot erklärt wird oder man vielleicht „ausgeschlachtet“ wird, obwohl der Tod noch nicht sicher eingetreten ist. Auch scheint die Widerspruchslösung verfassungsrechtlich bedenklich. Der Staat maßt sich an, über den Körper des Bürgers zu verfügen. Auch wenn dieser der Organentnahme widersprechen kann, trifft der Staat vorab eine Entscheidung, die dem freiheitlichen Denken des Grundgesetzes fremd ist.

Wie kann ich der Organspende widersprechen?

Wer der Organspende widersprechen möchte, kann bereits jetzt in den aktuell verwendeten Organspendeausweisen unmissverständlich ankreuzen: „Nein, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben“. Wer hingegen zur Spende bereit ist, kann drei Optionen ankreuzen. Mit Option 1 gestattet er die Entnahme sämtlicher infrage kommender Organe und Gewebe. Option 2 betrifft die Bereitschaft zur Organspende mit Ausnahme im Detail bezeichneter Organe oder Gewebe (z.B. nicht das Herz). Option 3 betrifft im umgekehrten Sinne die Bereitschaft, nur die im Detail bezeichneten Organe oder Gewebe zu spenden (z.B. Hornhaut). Derzeit können Jugendliche ab 18 Jahren ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, während Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bereits der Organspende widersprechen können. Eine Altersgrenze zur Organspende gibt es nicht. Maßgeblich ist der allgemeine Gesundheitszustand. Auch ein alter Mensch, der eine funktionstüchtige Niere besitzt, kann spenden. Für Gewebeteile wie Gehörknöchelchen oder Augenhornhäute gibt es keine Altersgrenze.

Wieso ist die Organspende ein so aktuelles Thema?

Bundesgesundheitsminister Spahn erkennt an, dass die Widerspruchslösung in die Freiheit des Bürgers eingreift, sieht sich aber andererseits genötigt, den bislang erfolglosen Bemühungen der Politik neue Impulse zu geben. Anlass hierfür ist nicht zuletzt, dass andere europäische Länder mit der Widerspruchsregelung gute Erfahrungen gemacht haben (z.B. Niederlande) und das Verfahren der Organspende leichter zu bewerkstelligen ist. Auch hat der Minister erkannt, dass es nicht unbedingt an der Bereitschaft der Bürger liegt, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen. Nach einer im „Deutschen Ärzteblatt“ veröffentlichten Statistik ist die Zahl der in Betracht kommenden Organspender im Jahr 2010 von 23.937 auf 27.258 im Jahr 2015 sogar gestiegen. Als Organspender gelten Verstorbene mit einer schweren, unumkehrbaren Hirnschädigung, die beatmet wurden und über spendefähige Organe verfügten. Da die durchgeführten Organspenden von 1296 in 2010 auf 797 in 2017 abgesunken sind, müssen die Ursachen mithin anderswo liegen.

Als eigentliches Problem wurden die Kliniken ausgemacht. Kliniken erhalten für die Durchführung von Organspenden bislang kaum Geld von den Krankenkassen. Hinzu kommt, dass Kliniken sich auf spezielle Leistungsangebote konzentrieren, der Arbeitsdruck auf der Intensivstation hoch und der Personalmangel groß ist. Für eine organisatorisch aufwändige Organspende bleibt dabei wenig Raum. Um diesem Umstand abzuhelfen, will Spahn die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser verbessern. Krankenhäuser sollen in der Lage sein, die für die Organspende nötige Infrastruktur vorzuhalten und verpflichtet sein, nachzuvollziehen, ob Kliniken die Möglichkeiten haben, Organspenden durchzuführen und diese auch tatsächlich nutzen. Um das Todeskriterium des Hirntodes möglichst zuverlässig festzustellen, sollen Kliniken durch einen bundesweit beratenden neurologischen Bereitschaftsdienst unterstützt werden. Auch die Situation der Transplantationsbeauftragten müsse verbessert werden, damit sie ausreichend Zeit hätten, um mit Angehörigen und Klinikleitung alle für eine Organspende notwendigen Fragen zu besprechen. Angesichts dieser Fakten erscheint es unverständlich, dass die Widerspruchslösung so in den Vordergrund gedrängt wird, obwohl es anscheinend ausreichend Spender gibt. Es wäre stattdessen naheliegend, die Bedingungen zu verbessern, unter denen die Organentnahme möglich wird.

Wer vertritt welche Position?

Die Ärzteschaft unterstützt die Widerspruchslösung, da sie dem Arzt die Arbeit erleichtert. Karl Lauterbach (SPD) beklagt, dass es eine Schande sei, dass so viele Menschen leiden, weil keine Organe verfügbar seien. Diese Situation sei eine „medizinische Tragödie“. Auch Thomas Oppermann (SPD) wirbt für einen Systemwechsel und verweist auf Spanien als Vorbild. Regierungssprecher Steffen Seibert (CDU) hält es gleichfalls für wichtig, diese Frage im Parlament zu diskutieren. Dann werde sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklären.

Auch wenn die Mehrheit der Deutschen laut einer Umfrage mit 52 % die Widerspruchslösung befürwortet, scheinen die Kritiker eher in der Mehrheit zu sein. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, spricht von einer „Organabgabepflicht“, die einen „fundamentalen Paradigmawechsel“ darstelle. Nach Meinung des Vorstands der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, „schwäche die Widerspruchslösung das Vertrauen in das Transplantationssystem“. Die katholische Kirche hat ethische Bedenken, da der Mensch zu wenig als Geschöpf Gottes, vielmehr als Objekt gesehen werde. Die evangelische Kirche will zwar weiterhin die Bereitschaft zur Organspende wecken und stärken, sieht jedoch eine Pflicht zur Organspende kritisch. Insbesondere sei auch die Ablehnung einer Spende als persönliche Entscheidung zu respektieren.

Was ist von der Diskussion zu halten?

Egal, wie man die Sache sieht. Es besteht Handlungsbedarf. Wenn es tatsächlich so ist, dass eine finanziell bessere Honorierung der Kliniken die Durchführung von Organtransplantationen verbessert, kann eine damit einhergehende Widerspruchslösung nur begleitend sein. Wichtig ist, dass auch eine Widerspruchslösung nicht hysterisch diskutiert wird und die Widerspruchslösung nicht der einzige Hebel ist, um die Spenderzahlen in die Höhe zu treiben, wohl aber der effektivste und alle Wege beschritten werden müssen, um Patienten zu helfen. Letztlich ist es auch Aufgabe der Politik, Organspenden so zu gestalten, dass jeder spendewillige Bürger das Vertrauen hat, dass er nicht nur als Objekt, sondern als Subjekt und Person betrachtet wird. Wenn der menschliche Körper hingegen zum Ersatzteillager verkommt und die Person des Spende-Empfängers gegenüber der Person des Spenders überhöht dargestellt wird, darf es nicht verwundern, wenn der Bürger Vorbehalte hat und im Zweifel sich eher gegen die Spende entscheidet.

Wann bin ich eigentlich tot?

Viele Menschen haben gegen eine Organspende Vorbehalte, weil sie befürchten, dass ihnen Organe entnommen werden, obwohl sie noch nicht wirklich tot sind. Noch vor 50 Jahren galt der Stillstand von Atmung und Herz-Kreislaufsystem als untrügliches Zeichen für den Tod des Menschen. Da mit den heute verfügbaren intensivmedizinischen Maßnahmen Patienten künstlich beatmet und ihr Herz-Kreislaufsystem künstlich aufrechterhalten werden kann, wurde das bis dahin gültige Todeskriterium weiterentwickelt.

Heute gilt ein Mensch als tot, wenn das Gehirn vollständig von der Blutversorgung abgeschnitten ist und der Hirntod festzustellen ist. Denn trotz künstlicher Beatmung und aufrechterhaltener Herztätigkeit kann die Hirntätigkeit erloschen sein. Der Organismus ist dann nicht mehr zur Selbststeuerung in der Lage. Jede Möglichkeit der bewussten Wahrnehmung ist verloren. Nur der endgültige Ausfall der Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstamms führt zum Gesamthirntod. Mit dem irreversiblen Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns gilt der Mensch als tot. Da bei den meisten Sterbefällen zuerst der Herzstillstand eintritt, kommen nur wenige verstorbene Menschen als potentielle Organspender in Betracht, eben diejenigen, bei denen der Hirntod dem endgültigen Herzstillstand vorausgeht und sich das Herz-Kreislaufsystem künstlich aufrechterhalten lässt.

Auch wer den Gesamthirntod kritisch als eine gesetzliche Fiktion bezeichnet, die Individuen behandelt, als seien sie tot, obwohl sie lebendig sind oder man jedenfalls nicht sicher weiß, ob sie wirklich tot sind, wäre es eine Hiobsbotschaft für jeden Organspende-Empfänger, auf das Kriterium des Hirntodes zu verzichten. Ohne das Hirntodkonzept müsste man entweder auf einen Großteil der Organspenden verzichten oder den Grundsatz aufgeben, dass lebenswichtige Organe nur Toten entnommen werden dürfen. Wer wirklich sichergehen möchte, könnte beispielsweise in einer Patientenverfügung oder auch auf dem Organspendeausweis vermerken, dass eine Organentnahme nur unter Vollnarkose durchgeführt werden soll.

Was bleibt? Ein persönliches Fazit

Mein Körper gehört mir. Es kann nicht sein, dass der Staat nach meinem Tod Zugriff auf meinen Körper nimmt. Die „Würde des Menschen“ ist unantastbar. Wenn ich mich als Organspender zur Verfügung stelle, tue ich es freiwillig und aus innerer Überzeugung. Alles andere mutet als sozialistische Ideologie an. Wenn ich unheilbar krank bin, kann ich nicht unbedingt erwarten, dass mein Nachbar seine Organe spendet, auch wenn er hirntot ist. Krankheit ist auch Schicksal. Da Organspenden aber medizinisch möglich sind, liegt es am Staat, die Voraussetzungen zu schaffen, dass ich mich freiwillig und ohne Angst um meine Person bereit erkläre, Organspender zu werden. Die Widerspruchslösung erscheint insoweit als eine Kapitulationserklärung der Politik vor den Missständen im Gesundheitswesen. Solange das Vertrauen fehlt, dass ich auch nach dem Tod würdevoll und mit Respekt behandelt und nicht dem Profitstreben von Medizinern ausgeliefert werde, bleiben meine Vorbehalte bestehen. Es darf nicht sein, dass der „Lifestyle“ mich bis ins Grab begleitet.