Warum empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht zu Zeiten von Corona?
Das Virus ist ein unsichtbarer Gegner. Es ist hinterlistig und scheint oft erbarmungslos. Sehen Sie sich aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage dann plötzlich nicht mehr in der Lage, sich um Ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern, sind Sie darauf angewiesen, dass es eine Person gibt, die Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regelt. Es ist sicherlich ein beruhigendes Gefühl, wenn Sie wissen, dass jemand schnell zur Stelle ist, wenn Sie darauf angewiesen sind.
Gibt es niemanden, den Sie dann vorsorglich bevollmächtigt haben, riskieren Sie, dass das Vormundschaftsgericht auf Anregung Ihrer Angehörigen oder Anregung Ihrer behandelnden Ärzte einen Betreuer für Sie bestellt. Ob Sie mit der Person dieses amtlich bestellten Betreuers dann zufrieden sind, können Sie wahrscheinlich nicht mehr entscheiden.
Eine Vorsorgevollmacht empfiehlt sich unabhängig davon, ob das Corona-Virus weiter um sich greift oder ob Sie Ihr Risiko als gering beurteilen. Auch wenn Sie unerwartet schwer erkranken oder Sie einen Unfall erleiden, laufen Sie Risiko, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr entscheiden können und auf Dritte angewiesen sind.
Was der Unterschied zwischen gesetzlichem und rechtlichen Betreuer?
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass das Vormundschaftsgericht von Amts wegen einen Betreuer einsetzt, der in Ihren Angelegenheiten entscheidet. Ob Sie mit dieser Person des gesetzlichen Betreuers dann einverstanden sind, können Sie dann wahrscheinlich nicht mehr entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht hingegen bewahren Sie Ihre Selbstbestimmung. In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem rechtlichen Betreuer, der im Vorsorgefall Ihre Angelegenheiten regelt.
Der Vorteil gegenüber dem durch das Nachlassgericht bestellten gesetzlichen Betreuer besteht darin, dass Ihr rechtlich bestellter Bevollmächtigter schnell und ohne gerichtliche Bestellung sofort für Sie handeln kann. Wenn es drauf ankommt, kommt es nämlich erfahrungsgemäß darauf an, keine Zeit zu verlieren.
Wichtig zu wissen: Sind Sie verheiratet, hat Ihr Ehepartner kein gesetzliches Vertretungsrecht. Auch Ihre Kinder sind nicht Ihre gesetzlichen Vertreter. Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind also darauf angewiesen, dass Sie für den Vorsorgefall vorgesorgt und eine Vorsorgevollmacht erstellt haben.
Was beinhaltet eine Vorsorgevollmacht?
In einer Vorsorgevollmacht legen Sie schriftlich im Voraus fest,
- welche Aufgaben ein anderer Mensch für Sie übernehmen soll und
- welche Person diese Aufgaben für Sie übernimmt. Diese Person ist Ihr Bevollmächtigter.
Welche Person kommt als Bevollmächtigter für Sie in Betracht?
Die wichtigste Überlegung wird natürlich sein: Welcher Mensch verdient Ihr Vertrauen, um im Vorsorgefall Ihre Angelegenheiten zu regeln? Möglicherweise geht es um lebenswichtige Entscheidungen, etwa um lebensverlängernde Maßnahmen am Lebensende. Ein besonderes Vertrauen ist auch insoweit Voraussetzung, als der Bevollmächtigte über Ihre Vermögenswerte verfügen kann. Am besten ist natürlich, wenn Sie die rechtliche Vorsorge innerhalb Ihrer Familie abklären können. Soweit nahe Verwandte weit weg wohnen und im Ernstfall nicht schnell genug zur Stelle sein können, kommen auch Freunde oder Nachbarn als Bevollmächtigte in Betracht.
Sie haben vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können eine Person alleine beauftragen, aber auch zwei Personen verschiedene Aufgaben übertragen. So könnte eine Person für die Gesundheitsvorsorge verantwortlich sein, die andere für Ihre Finanzen. Aus praktischen Gründen sollten Sie für diesen Fall für jede Person ein eigenes Dokument erstellen. Eine Option ist auch, dass Sie festlegen, welche von zwei Personen an erster Stelle handelt, wer Ersatzbevollmächtigter ist und wer bei Unstimmigkeiten entscheiden soll. Ändern sich Ihre Lebensverhältnisse, können Sie Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen.
Wichtig zu wissen: Die Person, die Sie in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen wollen, muss sich auch in der Lage fühlen, für Sie im Vorsorgefall Entscheidungen zu treffen. Sie sollten Ihre Wünsche also unbedingt mit dieser Person vorab besprechen und möglichst auch darüber sprechen, mit welchem Inhalt Sie die Vorsorgevollmacht erstellen möchten.
Welche Form sollte Ihre Vorsorgevollmacht haben?
Es reicht an sich aus, wenn Sie die Vorsorgevollmacht handschriftlich erstellen, mit Datum versehen und unterschreiben. Idealerweise verwenden Sie zur eigenen Sicherheit dazu ein Musterformular, bei dem Sie anhand von Textbausteinen ankreuzen, was Sie wünschen oder nicht wünschen. Prüfen Sie jedoch, ob in ihrem individuellen Fall weitere Anpassungen oder Ergänzungen nötig sind.
Geht es um eine Bankvollmacht, reicht Ihre Vorsorgevollmacht nicht aus. In diesem Fall müssen Sie Ihre Vollmacht öffentlich beglaubigen oder notariell beurkunden lassen oder Sie erstellen auf einem bankeigenen Formular bei persönlicher Anwesenheit in Ihrer Bank speziell eine Bankvollmacht.
Wichtig zu wissen: Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt Ihren Bevollmächtigten jedoch nicht, Ihr Wohnhaus oder sonst eine Immobilie zu verkaufen. Ein Verkauf wäre nur möglich, wenn Ihre Unterschrift notariell oder von einer Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt wird.
Wo sollten Sie die Vorsorgevollmacht aufbewahren?
Ihre Vorsorgevollmacht hilft nur, wenn sie im Ernstfall aufgefunden wird. Die bevollmächtigte Person sollte also wissen, wo die Vorsorgevollmacht liegt und wie sie an das Original herankommt. Es empfiehlt sich, dass Sie zu Hause eine Art Notfallordner erstellen, in dem das Dokument schnell aufgefunden werden kann.
Sie können die Vorsorgevollmacht auch im „Zentralen Vorsorgeregister“ der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren lassen. Dort sind bereits fast 5.000.000 solcher Vorsorgeverfügungen registriert. Die Registrierung ist online möglich und kostet einmalig etwa 13 EUR. Dabei wird nicht der Inhalt Ihrer Vorsorgevollmacht hinterlegt, sondern nur die Tatsache, dass Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben und wo diese aufbewahrt wird. Tritt der Vorsorgefall ein, wenn Sie beispielsweise ohne Ansprechpartner auf der Intensivstation liegen, rufen die Ärzte das Betreuungsgericht an. Die Richter dürfen bei diesem Register Tag und Nacht eine Abfrage stellen und erfahren so, dass Sie dort eine Vorsorgevollmacht registriert haben.
Kombinieren Sie die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht sollte mit einer Patientenverfügung kombiniert werden. In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens nämlich bevollmächtigen, Ihre Wünsche in der Patientenverfügung zu realisieren.
Ihre Patientenverfügung ist die persönliche Handlungsanweisung an Ihr ärztliches Behandlungsteam, welche Behandlung Sie wünschen oder nicht wünschen, falls Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Dieser Fall tritt ein, wenn Sie sich in unmittelbarer Todesnähe oder im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit befinden und Sie außerstande sind, für sich selbst eine Entscheidung zu treffen.
Möchten Sie vermeiden, dass Sie mit der gesamten Maschinerie der Medizin behandelt werden, können Sie mit der Patientenverfügung Ihre Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner oder einem Ihrer Kinder oder allen gemeinsam ein Instrument an die Hand geben, unter welchen Voraussetzungen Sie behandelt werden wollen oder nicht behandelt werden wollen. So nehmen Sie Ihren Angehörigen die Last, vielleicht neben Ihrem Bett stehen zu müssen und nichts in Ihrem Sinne entscheiden zu können.
Alles in allem
Eine Vorsorgevollmacht, in Kombination mit einer Patientenverfügung, ist das ideale Werkzeug, für den Vorsorgefall die richtige Vorsorge zu treffen. Auch wenn theoretisch das Risiko besteht, dass die Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten missbraucht wird, haben Sie eine Reihe von Optionen, Missbrauch vorzubeugen und dennoch zu gewährleisten, dass Sie im Vorsorgefall richtig und zuverlässig betreut werden. Möchten Sie Nägel mit Köpfen machen, sollten Sie sich möglichst juristisch beraten lassen.