Das Besondere an einem Testament

Allein schon die Worte „Testament“ oder „Erbe“ scheinen einen negativen Klang zu haben. Diese Empfindung ist durchaus verständlich, werden die Worte doch meist im Zusammenhang mit Tod, Beerdigung, Nachlass, enttäuschten Erwartungen und Erbstreitigkeiten verbunden. Doch ist dem wirklich so?

Haben Sie sich, lieber Leser, denn schon einmal Gedanken gemacht, welche Perspektiven und welche Möglichkeiten ein Testament überhaupt bietet? Sie werden überrascht sein, wenn Sie feststellen, dass ein Testament gerade für Sie als den potentiellen Erblasser auch ausgesprochen positive Perspektiven beinhaltet.

Das Wichtigste für Sie:

  • Ein Testament verändert die gesetzliche Erbfolge.
  • Mit einem Testament haben Sie Gewissheit, dass Ihr Wille über den Tod hinaus respektiert wird.
  • Mit einem Testament lassen Sie einer bestimmten Person oder einer Institution Vermögenswerte jedweder Art zukommen.
  • Sie können demjenigen, den Sie bedenken, danken, dass er Sie vielleicht im Leben begleitet und Interesse und Teilhabe an Ihrem Leben gezeigt hat oder er Ihnen und der Gesellschaft wertvolle Dienste leistet.
  • Derjenige, dem Sie Ihr Vermächtnis zukommen lassen, wird nicht Teil der Erbengemeinschaft. Er braucht sich nicht um die Aufteilung des Nachlasses kümmern, mit anderen Erben um den Nachlass streiten und haftet nicht für Verbindlichkeiten.

Die gesetzliche Erbfolge ist oft unbefriedigend

Ein Testament verändert meist die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge wird oft als zu starr und ungerecht empfunden, weil sie die individuelle Situation innerhalb der Familie oder im Freundeskreis nicht berücksichtigt und allein keine Möglichkeit bietet, individuelle Nachlassregelungen umzusetzen.

Testamente sind etwas Besonderes

Ein Testament ist etwas Besonderes. Wer ein Testament verfasst, darf die Gewissheit haben, dass sein Wille über den Tod hinaus respektiert wird. Testamente sind Spiegelbilder des Lebens. Ein Testament ist mehr als die bloße Entscheidung, wer die Beerdigung organisieren soll. Es ist das Ergebnis einer emotionalen Bewertung von Sachverhalten und Personen, die den eigenen Lebensweg geprägt haben.

Wer das Testament dann auch noch mit einem Vermächtnis verbindet, kann seinen letzten Willen noch individueller und persönlicher gestalten. Mit einem Testament lassen sich einer bestimmten Person oder einer Institution Vermögenswerte jedweder Art zukommen. Allein schon das Wort „Vermächtnis“ trägt etwas Bedeutendes, Historisches und Persönliches in sich und fordert geradezu heraus, es zweckmäßig einzusetzen.

Ein Testament dokumentiert Verantwortung

Sie können demjenigen, den Sie bedenken, danken, dass er Sie vielleicht im Leben begleitet und Interesse und Teilhabe an Ihrem Leben gezeigt hat, er Ihnen und der Gesellschaft wertvolle Dienste leistet oder beispielsweise als gemeinnützige Organisation die Chance bietet, Ihre Vermögenswerte in einer Weise einzusetzen, dass auch andere Menschen davon Vorteile haben.

Was ist das Besondere an einem Vermächtnis?

Derjenige, dem Sie Ihr Vermächtnis zukommen lassen, wird nicht Teil der Erbengemeinschaft. Er braucht sich nicht um die Aufteilung des Nachlasses kümmern, mit anderen Erben um den Nachlass streiten und haftet nicht für Verbindlichkeiten. Sofern Sie zugleich ein Vermächtnis für einen Erben anordnen, wird das Vermächtnis nicht auf den Erbteil angerechnet. Sie können es auch bei der gesetzlichen Erbfolge belassen und beschränken sich im Testament darauf, ein Vermächtnis anzuordnen. Die Erben sind verpflichtet, demjenigen, der das Vermächtnis erhält, den zugedachten Vermögenswert auszuhändigen und das Vermächtnis bedingungslos zu erfüllen.

Ein Vermächtnis ist wie ein Zeugnis. Derjenige, der es erhält, darf sich ausgezeichnet fühlen, sei es für eine besondere emotionale Verbundenheit, für seine liebevolle Zuwendung oder für besondere Leistungen oder sei es für sein uneigennütziges, oft gemeinnütziges Engagement und die Ziele, die mit Ihren Interessen im Einklang stehen.

Was auch immer Ihre Motive sind. Ein Vermächtnis ist idealerweise geeignet, alle Wünsche testamentarisch umzusetzen. Es ist nicht nur die Freude und oft die Überraschung, wenn der Begünstigte erfährt, dass Sie gerade ihn bedacht haben und offensichtlich besonders schätzen. Sie dürfen sicher sein, dass Sie Ihre Person im Gedächtnis verankern und Ihnen ein ehrenvolles Andenken gewahrt bleibt.

Informieren Sie sich und nehmen Sie Beratung in Anspruch!

Das Erbrecht scheint komplex. Tatsächlich zeichnet aber auch das Erbrecht nur die Sachverhalte nach, die das Leben im Alltag geschaffen hat. Es sucht den Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen und vollzieht allzu oft eine Gratwanderung. Besonders kritisch ist, dass sich ein fehlerhaft formuliertes Testament erst dann als fehlerhaft herausstellt, wenn der Erbfall eingetreten ist und sich die Erben wegen unklarer erbrechtlicher Regelungen streiten.

Wenn Sie

  • sich über die Gegebenheiten der gesetzlichen Erbfolge informieren möchten oder
  • Ihren Nachlass individuell und persönlich regeln möchten und
  • ein Testament formulieren oder
  • einen Erbvertrag beurkunden oder
  • ein Vermächtnis aussetzen möchten,

sollten Sie sich auf unserer Website informieren und bei Bedarf anwaltliche Beratung* von uns in Anspruch nehmen.

Autor:  Henrick Kurt Wertheim

Ratgeber