Die Erziehungsrente

Welche Hilfe gibt es nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners?

Die Erziehungsrente ist eine kaum bekannte Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Sie kann Ihnen jedoch eine wichtige Stütze sein, wenn Sie aufgrund des Todes Ihrer Ex-Ehepartnerin bzw. Ihres Ex-Ehepartners keinen Unterhalt mehr erhalten und noch ein gemeinsames minderjähriges Kind erziehen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Erziehungsrente erfüllen müssen und wie Sie die Erziehungsrente beantragen.

Das Wichtigste

  • Verstirbt Ihre Ex-Ehepartnerin bzw. Ihr Ex-Ehepartner und Sie erziehen noch ein gemeinsames minderjähriges Kind, könnten Sie Anspruch auf Erziehungsrente haben.
  • Wenn Sie nicht geschieden sind und das Rentensplitting durchgeführt haben, haben Sie die Wahl zwischen Erziehungsrente und Witwen- bzw. Witwerrente.
  • Sie können die Erziehungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Gemeinde oder in jedem deutschen Konsulat im Ausland beantragen.
  • Die Erziehungsrente unterliegt wie die Altersrente der Steuer- und Sozialversicherungspflicht und kann gepfändet werden. Ihnen stehen jedoch bestimmte Steuerfreibeträge und Pfändungsschutz zu.

Was ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente ist eine so genannte Hinterbliebenenrente, die von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt wird. Sie ist für den Fall, dass der geschiedene unterhaltspflichtige Elternteil verstirbt und deshalb die Unterhaltszahlungen ausbleiben. Die Erziehungsrente gilt nicht nur für geschiedene Ehepaare, sondern auch für aufgehobene eingetragene Lebenspartnerschaften.

Erziehungsrente nach Rentensplitting

Da die Erziehungsrente eine Leistung für geschiedene Hinterbliebene ist, müssen Sie geschieden sein. Wenn Sie jedoch das so genannte Rentensplitting durchgeführt haben, können Sie die Erziehungsrente auch ohne Scheidung beantragen. Sie haben die Wahl zwischen Erziehungsrente und Witwen- bzw. Witwerrente.

Bei einem Rentensplitting teilen Sie die während Ihrer Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auf. Wenn Sie weniger Rentenanwartschaften erwerben als Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner, können sie durch das Rentensplitting eine höhere eigenständige Rente erwirtschaften.

Voraussetzungen für Erziehungsrente

Damit die Deutsche Rentenversicherung Ihre Erziehungsrente bewilligt, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Tod des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners

Ihre Ex-Ehepartnerin bzw. Ihr Ex-Ehepartner muss bereits verstorben sein. Solange sie bzw. er lebt, sind Sie schließlich nicht auf diese Leistung angewiesen. Sollten die Unterhaltszahlungen gar nicht oder nur sehr unregelmäßig erfolgen, können Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Expertentipp:

Sie können die Erziehungsrente also auch beantragen, wenn Sie vor Versterben des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten. Denn mit dem Tod erlischt auch Ihr Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, sodass Sie die auf den Unterhalt gerichtete Leistung nicht mehr erhalten.

Minderjähriges Kind

Ihr Kind muss minderjährig, also jünger als 18 Jahre, sein. Für Kinder ab 18 Jahren kann jedoch weiterhin Anspruch auf Erziehungsrente bestehen, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung seinen Unterhalt nicht selber erbringen kann. Das Kind kann Ihr gemeinsames Kind, aber auch ein Stief- oder Pflegekind sein, das Sie in Ihrer Ehe in Pflege genommen haben.

Expertentipp:

Wenn Sie Anspruch auf Erziehungsrente haben, hat Ihr Kind in der Regel Anspruch auf so genannte Halbwaisenrente.

Zeitpunkt der Scheidung

Ihre Scheidung muss nach dem 30. Juni 1977 erfolgt sein. Auch wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, muss dies nach dem 30. Juni 1977 erfolgt sein. Dieser Stichtag steht im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich in der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Keine erneute Ehe des Hinterbliebenen

Sie dürfen keine neue Ehe begründet haben. Wenn Sie erneut heiraten, ist davon auszugehen, dass Sie nicht mehr auf diese Leistung angewiesen sind.

Versicherungszeit des Hinterbliebenen

Sie müssen bis zum Tod Ihrer Ex-Ehepartnerin bzw. Ihres Ex-Ehepartners eine Beitragszeit von mindestens fünf Jahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Denn die Erziehungsrente erhalten Sie aufgrund Ihrer eigenen Rentenversicherung und nicht aufgrund der Versicherung des Verstorbenen. Sie erhalten also selbst dann Erziehungsrente, wenn der Verstorbene kaum oder gar keine Rentenansprüche erworben hat.

Wie beantrage ich Erziehungsrente?

Sie können die Erziehungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, Ihrer Gemeinde oder in jedem deutschen Konsulat im Ausland beantragen. Dazu benötigen Sie die Antragsformulare der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Ihre Ex-Ehepartnerin bzw. Ihr Ex-Ehepartner verstirbt, können Sie den Antrag frühestens ab dem darauf folgenden Monat stellen. Sie sollten sich spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Tod um den Antrag kümmern. Nach Ablauf dieser Zeit verschiebt sich der Beginn der Auszahlung auf den Monat der Antragstellung. Die Rente kann dann nicht für den zurückliegenden Zeitraum beantragt werden.

Wie hoch ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente entspricht in der Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente. Sie hat einen Zugangsfaktor von 1,0. Dieser Zugangsfaktor wird bei der Berechnung Ihrer Rente benötigt. Wenn Sie die Erziehungsrente vor Ihrem 62. Lebensjahr beziehen, wird die Erziehungsrente mit einem Abschlag von gezahlt. Danach liegt der Abschlag bei für jeden Monat vor Ihrem 65. Lebensjahr. Erst nach dem 65. Lebensjahr wird die Erziehungsrente in voller Höhe gezahlt.

Wenn Sie ein eigenes Einkommen erhalten, wird dieses teilweise auf die Erziehungsrente angerechnet. Einkommen kann aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit kommen oder auch aus einer Sozialleistung wie Arbeitslosengeld I oder Altersrente. Elterngeld, Zinserträge aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder Renten aus privaten Versicherungen zählen ebenfalls als Einkommen.

Die Deutsche Rentenversicherung zieht von Ihrem Bruttoeinkommen Pauschalbeträge für Lohnsteuer und Sozialversicherung ab. Das auf diese Weise berechnete Nettoeinkommen wird mit 40% auf die Erziehungsrente angerechnet. Dabei werden Ihnen jedoch auch bestimmte Freibeträge zugesprochen, die nicht berücksichtigt werden.

Wie lange erhalte ich Erziehungsrente?

Der Anspruch endet, wenn das Kind, für das Sie Erziehungsrente erhalten, das 18. Lebensjahr vollendet, sofern das Kind keine Behinderung hat. Der Anspruch entfällt, wenn Sie die Regelaltersgrenze für Altersrente erreichen. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Altersrente. Der Anspruch endet auch, wenn Sie erneut heiraten.

Wird die Erziehungsrente versteuert?

Die Erziehungsrente wird wie jede andere Rente behandelt und somit auch versteuert. Die Steuer fällt jedoch nur für den so genannten Besteuerungsanteil an. Dieser liegt bei 80%.

Wird meine Krankenversicherung aus der Erziehungsrente gezahlt?

Die Versicherungspflicht besteht auch bei der Erziehungsrente. Sie müssen also wie bei der Altersrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Sind Sie selbstständig, kann für Sie etwas anderes gelten. Informieren Sie sich am besten für Ihre individuelle Situation.

Ist die Erziehungsrente pfändbar?

Die Erziehungsrente wird wie Ihre Altersrente behandelt und ist daher pfändbar. Es gilt der übliche Schutz gegen Pfändung. Ihr persönlicher Freibetrag liegt bei EUR. Dieser Betrag ist unpfändbar, darf also nicht gepfändet werden. Für Ihr erstes Kind, das Sie versorgen, erhöht sich der Freibetrag um EUR. Für jedes weitere Kind wird der Freibetrag um weitere EUR erhöht. Das Kindergeld erhöht den Freibetrag zusätzlich.

Fazit

Wenn Sie geschieden und alleinerziehend sind und Ihre Ex-Ehepartnerin bzw. Ihr Ex-Ehepartner verstirbt, erhalten Sie trotzdem weiterhin finanzielle Unterstützung. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Ihnen eine Erziehungsrente, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Stellen Sie also rechtzeitig den Antrag auf Erziehungsrente, um sich und Ihr Kind finanziell abzusichern.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

Ratgeber