Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Wenn Sie sich und Ihre Familie gegen das Risiko eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung absichern wollen, empfiehlt sich der Abschluss einer Lebensversicherung. Was aber ist, wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu erledigen oder Entscheidungen zu treffen, die für Ihre Person wichtig sind? Für diesen Fall gibt es Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Auch wenn Sie das Thema als unangenehm empfinden, fühlen Sie sich wohler, wenn Sie wissen, dass Sie auch insoweit vorgesorgt haben. Wir erklären, was Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beinhalten.

Das Wichtigste

  • Sind Sie unfall- oder krankheitsbedingt außerstande, für sich selbst Entscheidungen zu treffen, sind Sie darauf angewiesen, dass eine andere Person für Sie tätig wird. In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten.
  • In einer Betreuungsverfügung äußern Sie den Wunsch, dass im Fall der gerichtlich notwendigen Bestellung eines Betreuers eine bestimmte Person zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll oder Sie eine bestimmte Person nicht als Ihren Betreuer wünschen.
  • Mit der Vorsorgevollmacht vermeiden Sie die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht. Die Vorsorgevollmacht geht der gerichtlichen Bestellung eines Betreuers immer vor.
  • In der Vorsorgevollmacht regeln Sie vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Gesundheitssorge.
  • Sie brauchen die Vorsorgevollmacht nicht notariell beurkunden zu lassen.
  • Sie können die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren lassen.

Wovon gehen wir aus?

Erleiden Sie einen Unfall, erkranken schwer oder stellen fest, dass sich Alzheimer oder Demenz ankündigen, müssen Sie im ungünstigsten Fall davon ausgehen, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie sind dann auf andere angewiesen. Natürlich werden Sie Ihre Angehörigen nach besten Kräften unterstützen. Sobald es aber darum geht, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder schwerwiegende Entscheidungen zu treffen, kann und darf Sie Ihr Sohn oder Ihre Tochter gesetzlich nicht vertreten. Mit dem neuen Notvertretungsrecht von Ehegatten düren ab 2023 Ehepartner einander in medizinischen Notfällen jedoch bis zu einer Dauer von 6 Monaten vertreten und Entscheidungen füreinander treffen.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf

Was sind Vormundschaft und Betreuung?

War eine volljährige Person handlungsunfähig, wurde früher vom Vormundschaftsgericht ein Vormund bestellt. Der Vormund war der gesetzliche Vertreter der handlungsunfähigen Person. Diese Person wurde im Regelfall entmündigt. Mit dem Betreuungsgesetz von 1992 wurde die Vormundschaft abgeschafft. Die Vormundschaft wurde durch die Möglichkeit der Betreuung ersetzt. Mit der Betreuung soll die früher entwürdigende Entmündigung vermieden werden.

Nach § 1898 BGB bestellt das Betreuungsgericht (früher Vormundschaftsgericht) auf Ihren Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, wenn Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können. Sofern Sie keinerlei Vorsorge getroffen haben, bestimmt das Gericht meist einen Berufsbetreuer zu Ihrem Betreuer. Sie haben ohne vorsorgende Maßnahmen keinen Einfluss darauf, wer als Betreuer bestellt wird. Meist werden Rechtsanwälte oder Sozialarbeiter zu Betreuern bestellt.

Gut zu wissen:

Sie können eine vom Betreuungsgericht amtlich anzuordnende Betreuung vermeiden, wenn Sie in einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Betreuer bestellen. So nehmen Sie weitaus mehr Einfluss auf Ihre Vertretung im Verhinderungsfall, als wenn Sie es auf die gerichtliche Bestellung eines Betreuers ankommen lassen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht sollten Sie nur einer Person erteilen, der Sie vertrauen.

Die Vorsorgevollmacht sollten Sie nur einer Person erteilen, der Sie vertrauen.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestellen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte vertritt Sie als Ihr rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Im juristischen Sprachgebrauch bestellen Sie mit der Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten. Da Sie zum Zeitpunkt der Abfassung Ihrer Vorsorgevollmacht noch handeln können, bestellen Sie Ihren Bevollmächtigten auf rechtsgeschäftlicher Basis.

Da Sie die Vorsorgevollmacht rechtsgeschäftlich bestellen, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen und das Vertretungsrecht des Bevollmächtigten beenden. Sie können jederzeit eine neue Vorsorgevollmacht erstellen und eine neue Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten bestimmen.

Gut zu wissen:

Die Vorsorgevollmacht beinhaltet zwar umfassende Vollmachten. Eigentlich dürfte der Bevollmächtigte Sie auch im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten. Aber: Banken bestehen regelmäßig darauf, dass Sie als Kontoinhaber persönlich und in Anwesenheit Ihres Bevollmächtigten in der Bank vorstellig werden und dort auf einem bankeigenen Formular eine Kontovollmacht erstellen. Die Bank will damit spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung ausräumen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Sorgen Sie in keiner Weise vor und erstellen weder Vorsorgevollmacht noch Betreuungsverfügung, bestellt das Betreuungsgericht von Amts wegen einen Betreuer, falls Sie selbst handlungsunfähig sind. Ob das Gericht dann in Ihrem Sinne handelt, steht in den Sternen. Diese Ungewissheit vermeiden Sie, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht oder wenigstens eine Betreuungsverfügung verfassen.

Die Betreuungsverfügung geht in die ähnliche Richtung wie die Vorsorgevollmacht. Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie, dass erst im Verhinderungsfall durch das Vormundschaftsgericht eine Person als Ihr Betreuer bestellt werden soll. Mit der Betreuungsverfügung nehmen Sie Einfluss darauf, dass das Vormundschaftsgericht Ihre Wünsche berücksichtigt, wenn ein Betreuer für Sie bestellt werden muss. Sie können Wünsche äußern, wer als Ihr Betreuer bestellt werden kann oder wen Sie nicht als Betreuer wünschen. Das Gericht wird im Regelfall Rücksicht auf Ihre Wünsche nehmen. Da das Gericht erst im Notfall Ihren Vertreter bestellt, ist im juristischen Sprachgebrauch von einem Betreuer die Rede. Sie werden dann von Amts wegen betreut.

Was ist besser: Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Die Antwort ist eindeutig. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, sorgen Sie besser vor, als wenn Sie bloß eine Betreuungsverfügung verfassen. Mit der Vorsorgevollmacht bestellen Sie von vornherein eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten. Sie vermeiden damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung.

Gewissheit ist die Grundlage, nach der die menschlichen Gefühle verlangen.

Honoré de Blazac

Sollte eine Vertretung notwendig werden, ist die in der Vorsorgevollmacht bestimmte Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtigter sofort handlungsfähig. Bei einer Betreuungsverfügung hingegen muss der Betreuer erst durch das Vormundschaftsgericht bestellt werden. Die Bestellung dauert ihre Zeit.

Also: Der Vorsorgebevollmächtigte wird durch Sie als den Vollmachtgeber ausgewählt. Der Bevollmächtigte ist sofort handlungsfähig, wenn es drauf ankommt. Der Betreuer hingegen wird durch das Betreuungsgericht bestellt. Solange die Bestellung nicht erfolgt ist, kann niemand für Sie handeln und keine Entscheidungen treffen.

Zu was berechtigt die Vorsorgevollmacht?

Haben Sie eine Person Ihres Vertrauens in Ihrer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt, für Sie zu handeln, muss der Bevollmächtigte überlegen, wie Sie als Vollmachtgeber entscheiden würden, wenn Sie selbst handeln könnten. Deshalb können Sie in der Vorsorgevollmacht den Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten bestimmen. Die Vorsorgevollmacht berechtigt den Bevollmächtigten im Regelfall dazu, Ihre vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Sie können die Vorsorgevollmacht auf einzelne Lebensbereiche beschränken, beispielsweise die Vollmacht nur für vermögensrechtliche Angelegenheiten oder die Gesundheitssorge erteilen.

Was sind vermögensrechtliche Angelegenheiten?

Vermögensrechtliche Angelegenheiten betreffen alles, was mit Geld und Finanzen zu tun hat.

  • Einzahlungen von Geldbeträgen und
  • Abhebungen von Guthaben von Ihrem Bankkonto;
  • Abschluss eines Pflegevertrages.

Gut zu wissen:

Sie können in der Vorsorgevollmacht bestimmen, dass Ihr Bevollmächtigter bestimmte Geschäfte nicht wahrnehmen darf. So könnten Sie anordnen, dass Ihr Wohnhaus zeitlebens nicht vermietet werden darf. Die Kündigung des Mietverhältnisses über Ihre Wohnung bedarf außerdem der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Will der Bevollmächtigte Immobilieneigentum verkaufen, bedarf er unbedingt der notariellen Vollmacht. Ihre bloße Vorsorgevollmacht rechtfertigt nicht den Verkauf von Immobilien.

Was sind persönliche Angelegenheiten?

Persönliche Angelegenheiten betreffen Ihr Lebensumfeld.

  • Aufenthaltsbestimmung,
  • Abschluss und Kündigung eines Heimvertrages,
  • Vertretung gegenüber Gericht,
  • Behörden und Versicherungen,
  • Entgegennahme von Post.

Was sind Angelegenheiten der Gesundheitssorge?

Die Gesundheitssorge betrifft alles, was mit Ihrem körperlichen Wohlbefinden zu tun hat. Dabei geht es vornehmlich auch darum, Ihren in einer Patientenverfügung festgelegten Willen gegenüber Ärzten durchzusetzen.

  • Details der ambulanten oder stationären Pflege;
  • Einwilligung in Maßnahmen zur Untersuchung Ihres Gesundheitszustandes und in Heilbehandlungen;
  • Einsicht in Krankenunterlagen.

Ist Ihre Unterbringung über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig mit Freiheitsentziehung verbunden (z.B. Fixierung im Bett), ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.

Gut zu wissen:

Sie sollten die Vorsorgevollmacht möglichst im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung erstellen. Eine Patientenverfügung ist wichtig, wenn Sie Ihren Willen selbst nicht mehr äußern können und vermeiden möchten, dass Sie entgegen Ihrem Willen mit lebensverlängernden Maßnahmen behandelt werden, obwohl keinerlei Aussichten auf Heilung bestehen. Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen und beauftragen Sie Ihren Bevollmächtigten, Ihrer Patientenverfügung gegebenenfalls zur Geltung zu verhelfen.

Muss ich die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen?

Die Vorsorgevollmacht ist nicht beurkundungsbedürftig. Es genügt, wenn Sie die Vollmacht handschriftlich erstellen, datieren und persönlich unterschreiben.

Die notarielle Beurkundung hat aber Vorteile, wenn es aus irgendeinem Grunde einmal darauf ankommen sollte, dass Ihre Vollmacht angezweifelt wird. Der Notar prüft Ihre Identität und Ihre Geschäftsfähigkeit. Sind Sie außerstande, den Notar im Notariat aufzusuchen, kommt der Notar auch bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim vorbei und vollzieht die Beurkundung.

Wen sollte ich bevollmächtigten?

Die Person, die Sie bevollmächtigen, sollte bereit sein diese Aufgabe  zu übernehmen.

Die Person, die Sie bevollmächtigen, sollte bereit sein diese Aufgabe zu übernehmen.

Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht, ist Voraussetzung, dass Sie dem Bevollmächtigten absolut vertrauen können. Wichtig ist, dass Sie die Vertrauensperson vorher fragen, ob sie diese Aufgabe überhaupt übernehmen will. Kommen mehrere Personen infrage, können Sie alle in die Vollmacht aufnehmen und in einer Reihenfolge bestimmen, wer vorrangig entscheidungsberechtigt ist. Dies ist von Vorteil, wenn eine Vertrauensperson verhindert ist oder ausfällt. Dann kann die im Nachgang bestimmte Person für Sie handeln.

Expertentipp:

Sie sollten das Original Ihrer Vorsorgevollmacht in Ihren Unterlagen aufbewahren. Ihr Bevollmächtigter sollte wissen, wo er die Urkunde auffindet, wenn er diese benötigt. Sie sollten die Urkunde dem Bevollmächtigten jedenfalls nicht sofort in die Hand geben. So vermeiden Sie, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht im ungünstigsten Fall missbraucht, beispielsweise über Vermögenswerte verfügt.

Kann ich meine Vorsorgevollmacht irgendwo registrieren lassen?

Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht selbst verfasst, können Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren lassen.

Tritt die Situation ein, dass das Betreuungsgericht von Amts wegen einen Betreuer bestellen soll, wird das Betreuungsgericht beim Vorsorgeregister nachfragen, ob Sie dort eine Vorsorgevollmacht hinterlegt haben. Ist dies der Fall, besteht kein Anlass mehr, eine Betreuung gerichtlich anzuordnen. Ihre Vorsorgevollmacht ist vorrangig. Die darin bestimmte Vertrauensperson kann für Sie sofort tätig werden.

Sollte ich für die Vorsorgevollmacht ein Formular nutzen?

Ein gutes Formular sollte alles Notwendige enthalten. Aber: Formulare sind so abgefasst, dass sie oft mehrere Alternativen enthalten. Es kommt also darauf an, den Sinn und Zweck einer Regelung zu interpretieren. Wenn Sie sich zum ersten Mal mit einer Vorsorgevollmacht befassen, könnten Sie Schwierigkeiten haben, mit den darin oft verwendeten Rechtsbegriffen umzugehen. Sie sollten ein Formular daher nicht ohne kompetente Beratung erstellen. Vieles ist und bleibt erklärungsbedürftig.

Gut zu wissen:

Wissen Sie, was eine Vollmacht über den Tod hinaus ist oder was die Befreiung vom § 181 BGB bedeutet? Vielfach enthalten Formulare auch den Hinweis, dass die Vollmacht erst gelten soll, „wenn ich wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann“. Allein dieser Satz macht die Vorsorgevollmacht wertlos. Soll Ihr Bevollmächtigter handeln, wird niemand den Aufwand betreiben wollen, Ihren Gesundheitszustand zu ermitteln, sondern die Vollmacht schlicht zurückweisen.

Fazit

Die Vorsorgevollmacht ist das ideale Instrument, Vorsorge zu treffen, falls Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Die Vollmacht ist relativ einfach, schnell und kostengünstig zu erstellen. Ungeachtet dessen sollten Sie sich im Detail beraten lassen und gewährleisten, dass Ihre Interessen individuell erfasst und umgesetzt werden.

Autor:  Volker Beeden

Ratgeber